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Anliegerbescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Herr Carsten WaschulewskiStandort anzeigen
Rathaus, Zimmer 301 // 3. OG
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-311
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.

 Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:


◾Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB))
◾Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
◾Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
◾Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
◾Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
◾Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
◾Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
◾Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
◾Versiegelungsabgaben
◾Walderhaltungsabgaben

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde. Für weitergehende Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski vom Fachdienst Finanzen persönlich, Zi. 301, oder auch telefonisch unter 05138/707-311 zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • formloser Antrag mit der Anschrift der Bauherrin/des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an, welche nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt i.V.m dem Kostentarif zur Verwaltungskostensatzung, in der derzeit gültigen Fassung, berechnet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Bei näheren Fragen steht Ihnen Herr Waschulewski gern für die Beantwortung zur Verfügung.

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