Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:
◾Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB))
◾Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG))
◾Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
◾Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
◾Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
◾Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG))
◾Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen (§ 47 a Niedersächsische Bauordnung (NBauO))
◾Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
◾Versiegelungsabgaben
◾Walderhaltungsabgaben