Erforderlich ist ein formloser Antrag an die Stadt Sehnde. Dem Antrag ist eine Meldebestätigung über die im Haushalt lebenden Kinder beizufügen. Sofern die Fördervoraussetzungen bei Abschluss des Kaufvertrages vorliegen, wird der Kaufpreis um den Förderbetrag ermäßigt, sofern sie später eintreten, wird der zu viel gezahlte Kaufpreis nachträglich ausgezahlt.
Inhaltsbereich
Antrag auf Förderung: Förderprogramm zur Ansiedlung junger Familien
Ansprechpartner/in
Frau Stephanie Schönekäss | |
Rathaus, Zimmer 606 // 6. OG Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-131 E-Mail: E-Mail schreiben |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
- Frau Nadine Jobst
- Frau Stephanie Schönekäss