Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
Inhaltsbereich
Bauaktenarchiv
Externe Behörden
Servicebüro BauenHöltystraße 17 30171 Hannover Telefon: 0511 61622200 Homepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Bauen-Denkmalpflege/Baubehörden/Fachbereich-Bauen-der-Region/Bauaufsicht |
Externe Ansprechpartner/in
63.02 - Team Bauaufsicht / Zentrale Aufgaben Hildesheimer Str. 20 30169 Hannover Telefon: 051161622200 E-Mail: servicebuerobauen@region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Region Hannover.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.