Die Baugenehmigung wird schriftlich durch die Bauaufsicht der Region Hannover erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Ein Bauantrag ist in 3-facher Ausfertigung bei der Region Hannover einzureichen.
Servicebüro BauenHöltystraße 17 30171 Hannover Telefon: 0511 61622200 Homepage: https://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Planen,-Bauen,-Wohnen/Bauen-Denkmalpflege/Baubehörden/Fachbereich-Bauen-der-Region/Bauaufsicht |
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Die Baugenehmigung wird schriftlich durch die Bauaufsicht der Region Hannover erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.
Ein Bauantrag ist in 3-facher Ausfertigung bei der Region Hannover einzureichen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover.
Bauaufsicht der Region Hannover
Höltystraße 17
30171 Hannover
Link zur Bauaufsicht der Region Hannover
Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.
Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.
Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.
Es sind die amtlich vorgeschriebenen Formulare zu verwenden. Die amtlichen Vordrucke sind nachfolgend unter Formulare abrufbar.
Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich.