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Entwässerungsgenehmigung

zuklappenExterne Behörden
Stadtwerke Sehnde GmbH, Frau Vanessa GebauerNordstraße 19
31319 Sehnde
Telefon: 05138 6050-42
E-Mail:

 

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

An wen muss ich mich wenden?

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Die wasserrechtliche Erlaubnis erteilt die zuständige Untere Wasserbehörde bei den Landkreisen, der Region Hannover, den kreisfreien Städten oder den selbständigen Städten. Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die Stadt oder Gemeindeverwaltung kontaktiert werden.

In der Stadt Sehnde ist die Stadtentwässerung in einem Eigenbetrieb organisiert.

Ein Entwässerungsantrag ist laut Satzung der Stadt Sehnde immer beim Bau oder Umbau eines Gebäudes zu stellen. 

Wichtig

Erstellen Sie den Antrag in zweifacher Ausführung und fügen Sie dem Antrag folgende Unterlagen bei:

a) die Beschreibung der auf dem Grundstück geplanten Anlage mit Angabe der Größe und Befestigungsart der Hoffläche.

b) einen amtlichen Lageplan mit neuestem Gebäudestand des anzuschließenden Grundstücks mit Höfen und Gärten und allen auf ihm stehenden Gebäuden im Maßstab von 1:1000 mit Angabe der Straße und Hausnummer (bzw. der amtlichen Bezeichnung) der Eigentumsgrenzen, der Baufluchtlinie, der Himmelsrichtung, der Straßenleitung, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen und etwaiger Grundwasserleitungen des Grundstückes. Schmutzwasserleitungen sind rot, Regenwasserleitungen blau zu kennzeichnen.

c) einen Schnittplan im Maßstab 1:100 durch die Fallrohre des Gebäudes und durch das Grundstück in der Richtung des Hauptabflussrohres, der Anschlussleitung mit Angabe der auf NN bezogenen Höhe der Straßenleitung, der Anschlussleitungen, der Kellersohle des Gebäudes sowie die Leitungen für die Entlüftung.

d) einen Grundriss des Kellers sowie der übrigen Geschosse im Maßstab 1:100 / 1:50.

e) eine Beschreibung der Gewerbebetriebe, deren Abwässer in das Abwassernetz eingeleitet werden sollen, nach Art und Menge der voraussichtlich anfallenden Abwässer.

(Ohne diese Unterlagen kann der Antrag nicht bearbeitet werden)

Richten sie den Antrag bitte an

Stadtwerke Sehnde GmbH
Stadtentwässerung
Nordstr. 19

31319 Sehnde

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Gegebenenfalls:

Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

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