Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden. Dazu gehört die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze, Kommunikationsleitungen sowie die Herstellung von Straßen und Wegen.
Für die erstmalige Herstellung von öffentlichen Straßen (z. B. in Neubaugebieten) sind gemäß §§ 127 ff Baugesetzbuch und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Sehnde Erschließungsbeiträge zu erheben. Diese Beiträge tragen größtenteils die Anlieger.
Der Erschließungsbeitrag wird für jede Straße gesondert berechnet. In den Erschließungsaufwand fließen u.a. die Kosten für die Herstellung der Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkplätze, Beleuchtung, Oberflächenentwässerung und auch der Grunderwerb der Straßenflächen. Dieser Aufwand wird entsprechend der Grundstücksgrößen und auch der Grundstücksnutzungen auf alle von der Straße erschlossenen Grundstücke verteilt.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag (nicht unter 5% der Baukosten) für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis schon abgedeckt sind und welche nicht.