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Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats

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Fachdienst FinanzenStandort anzeigen
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-0


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Durch die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ermächtigen Sie die Stadt Sehnde - Stadtkasse -, Zahlungen von Ihrem Konto einzuziehen.

Für die folgenden Forderungsarten kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden:

  • Grundbesitzabgaben
  • Gewerbesteuer
  • Hundesteuer
  • Vergnügungssteuer
  • Mieten/ Pachten
  • Kinderbetreuungsgebühren
  • Sonstiges

Sollten Sie bereits ein SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) erteilt haben, ist es nicht erforderlich dies erneut zu erteilen.

Verfahrensablauf

Die Erteilung der Abbuchungserlaubnis kann online über die Internetseite der Stadt Sehnde erfolgen.

Darüber hinaus kann der Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat auch heruntergeladen, ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Alternativ kann der Vordruck bei Bedarf auch postalisch oder per E-Mail von den Mitarbeitenden der Stadtkasse an Sie versendet werden.

Nach Ihrer Übermittlung des ausgefüllten Formulars werden die von Ihnen angegebenen Informationen erfasst und Sie erhalten eine Bestätigung für die erteilte Erlaubnis.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich für die Zusendung des Vordrucks oder bei weiteren Fragen an die Mitarbeitenden der Stadtkasse.

Voraussetzungen

Voraussetzung zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates ist der Besitz eines Bankkontos beziehungsweise die Vollmacht zur Erteilung von einer Abbuchungserlaubnis für das Bankkonto eines Dritten, sowie die Verpflichtung zur Begleichung von Forderungen bei der Stadt Sehnde, die das Abbuchungsverfahren unterstützen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen einen ausgefüllten SEPA-Lastschriftmandat-Vordruck der Stadt  Sehnde. Dieser kann auch per E-Mail oder Fax an die Stadtkasse übermittelt werden.

Bei der Erteilung auf der Internetseite der Stadt Sehnde ist zur Verifizierung das Hochladen des Personalausweises erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Sollte es zu einer Rücklastschrift kommen, kann Ihre Bank eine Rücklastschriftgebühr erheben, die wir Ihnen in Rechnung stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte beachten Sie die in den Bescheiden angegebenen Fälligkeitstermine. Das SEPA-Mandat muss 5 Tage vor Fälligkeit in der Stadtkasse eingegangen sein.

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