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Führungszeugnis

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Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-111
Telefax: 05138 707-123
E-Mail:

Montag, Dienstag und Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Donnerstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Polizeiliche Führungszeugnisse geben hauptsächlich Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Häufig wird das Führungszeugnis von Arbeitgebern als Nachweis der Unbescholtenheit vor der Arbeitsaufnahme eines neuen Arbeitnehmers verlangt.

Neben dem sogenannten Privatführungszeugnis gibt es noch ein sogenanntes Behördenführungszeugnis, das zur Vorlage bei einer deutschen Behörde dient. Anwendungsfälle hierfür sind etwa: Arbeitsaufnahme bei einer Behörde oder Beantragung einer amtlichen Erlaubnis (z.B. Gaststättenerlaubnis, Waffenschein).

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. In das Bundeszentralregister werden z. B. strafgerichtliche Entscheidungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, eingetragen. Allerdings verbleiben die Eintragungen nicht auf Dauer im Register, sondern werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht.

Das Führungszeugnis enthält einen Auszug aus dem Bundeszentralregister. Sind keine Eintragungen vorhanden, so steht im Führungszeugnis „Inhalt: Keine Eintragung"; dies bedeutet, dass sich die betreffende Person als nicht vorbestraft bezeichnen darf.

Neben den in einem Führungszeugnis für private Zwecke enthaltenen Eintragungen werden im Führungszeugnis für Behörden zusätzlich noch weitere Angaben (beispielsweise alle Verurteilungen zu Freiheitsstrafen und bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden, z. B. Der Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis) gemacht.

Führungszeugnisse werden für Personen ab dem 14. Lebensjahr ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt ihres Hauptwohnsitzes. Wenden Sie sich hier an das Bürgerbüro der Stadt Sehnde.

Der Antrag wird entgegengenommen und von dort zwecks Ausstellung digital an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Für behördliche Zwecke:
    • Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens

Weiterhin muss der Geburtsname Ihrer Mutter bekannt sein.

Das Führungszeugnis kann nur persönlich beantragt werden. Hier können Sie sich nicht durch Vollmacht vertreten lassen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR
Was sollte ich noch wissen?

Seit 01.09.2014 besteht die Möglichkeit, ein einfaches Führungszeugnis online zu beantragen. Hierzu benötigen Sie einen elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis und einem Lesegerät zum Auslesen der Ausweisdaten.

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