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Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren

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Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-111
Telefax: 05138 707-123
E-Mail:

Montag, Dienstag und Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Donnerstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Voraussetzungen
  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
  • Ausweis App 2
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium
Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer
  • :14 Tage
Was sollte ich noch wissen?

Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.

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