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Geburtsurkunde

zuklappenAnsprechpartner/in
StandesamtStandort anzeigen
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-120
Telefon: 05138 707-121
Telefon: 05138 707-124
E-Mail:

Montag bis Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
zusätzlich donnerstags 15.00 - 18.00 Uhr
Da es aufgrund während der Öffnungszeiten stattfindender Trauungen zu längeren Wartezeiten kommen kann, raten wir zur telefonischen Terminvereinbarung.


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :70,00 EUR
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • :15,00 EUR
    Ausstellung der Urkunde
  • :7,50 EUR
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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