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Grundsteuer

Ansprechpartner/in
Stadt Sehnde
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-0
Telefax: 05138 707-262
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.­sehn­de.de
 

Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert von Grundbesitz an. Sie wird von der Stadt Sehnde erhoben sofern ein Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt.

Grundbesitz sind

◾land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
◾übrige Grundstücke (Grundsteuer B).


Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.

Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die Stadt Sehnde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird der Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Festsetzung der Grundsteuer fallen keine Gebühren an. Es ist jedoch die festgesetzte Steuer zu zahlen.

 

Die Hebesätze in der Stadt Sehnde betragen:

Grundsteuer A - 560 v.H.

Grundsteuer B - 560 v.H.

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen  gegenüber dem Finanzamt beachtet werden.

Rechtsgrundlage

§ 41 ff Grundsteuergesetz (GrStG) (für Stichtage bis zum 01.01.2024)

§§ 68 bis 94 und § 125, 129 bis 133 Bewertungsgesetz (BewG)

Anträge / Formulare

Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?

Sind Sie Eigentümer*in eines Grundstückes, ist dafür eine Grundsteuer zu zahlen.

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