Inhaltsbereich

Grundstückswertermittlung


Allgemeine Informationen

Vorrangige Aufgabe der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen bzw. -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung ist das Baugesetzbuch. Die Gutachterausschüsse erfüllen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

  1. Marktbeobachtung durch die Führung einer Kaufpreissammlung und Ableitung von Grundstücksmarktdaten
  2. Marktaufklärung durch die Ableitung von Bodenrichtwerten (allgemeine, flächendeckende Markttransparenz)
  3. Marktaufklärung durch die Erstellung von Verkehrswertgutachten (einzelfallbezogene, punktuelle Markttransparenz)

Auf Grundlage des Baugesetzbuches erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen werden soll. Die Grundstückskaufverträgewerden von den beurkundenden Notarinnen oder Notaren übermittelt. Die Inhalte dieser Verträge werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in Datenbanken (Kaufpreissammlungen) erfasst und gespeichert. Diese Daten, welche auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen basieren, werden durch die Gutachterausschüsse zur Ableitung von Preisen, Umsätzen und weiteren wichtigen Daten des Immobilienmarktes ausgewertet. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert und können daher nicht ausgewertet werden.

Sämtliche durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Grundstücksmarktdaten werden allgemein verfügbar im Internet präsentiert. Grundstücksmarktdaten sind gleichermaßen eine Hilfestellung, wenn Sie in der professionellen Immobilienbewertung tätig sind wie auch bei Ihren privaten Anliegen, wenn Sie eine Wertorientierung für eine Immobilie benötigen. Insgesamt wird damit ein erheblicher Beitrag zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt mit amtlicher Qualität geleistet.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt ein Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle auch Auskunft aus der Kaufpreissammlung.

Die Grundstücksmarktdaten sowie Bodenrichtwerte werden Ihnen auf der Seite Immobilienmarkt Niedersachsen kostenfrei bereitgestellt. Verkehrswertgutachten können bei dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss kostenpflichtig beantragt werden.

Hinweis zu den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte:

Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; dem Obere Gutachterausschuss obliegt die Zuständigkeit für das gesamte Landesgebiet. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung, ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.

Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung der jeweiligen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angesiedelt ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in Niedersachsen sind bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen eingerichtet . Diese können jeweils für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein .

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

Welche Gebühren fallen an?

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Bemerkung:

Die Kosten variieren je nach Art der gewünschten Leistung.

Sofern die Leistungen nicht kostenfrei sind, wird die Höhe von gebührenpflichtigen Leistungen in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss ( GOGut ) geregelt. Über die Gebühren im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Frist

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf erforderlich, da es sich um eine Kontaktaufnahme zur Beratung handelt

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

zurück