Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Stadt Sehnde.
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren bzw. seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
◾bei Neuerwerb oder Übernahme eines Hundes oder bei einem Zuzug mit Hund,
◾bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, sofern der Hund während der zwei Monate innerhalb Deutschlands versteuert ist.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
◾Informationen zum Hunderegister Niedersachsen