Werden bei einer Unternehmensgründung oder Unternehmenserweiterung mindestens 25 % der Arbeitsplätze mit neu einzustellenden schwerbehinderten Menschen besetzt, kommt eine Förderung als Integrationsprojekt in Betracht. Integrationsprojekte können Leistungen für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung, Ausstattung und besonderen Aufwand erhalten. Integrationsprojekte dienen der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen einer bestimmten Zielgruppe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsprojekte sind auf Dauer angelegte, rechtlich und wirtschaftlich selbständige Personen- oder Kapitalgesellschaften, die erwerbswirtschaftliche Zwecke verfolgen. Sie sind somit marktorientierte Unternehmen und keine maßnahmeorientierten Einrichtungen.
Verfahrensablauf:
Die Förderung muss formlos beantragt werden. Nach Eingang der Unterlagen beauftragt das Integrationsamt die NBank mit der Prüfung der nachhaltigen wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Vorhabens.
Inhaltsbereich
Integrationsprojekte für schwerbehinderte Menschen
Externe Ansprechpartner/in
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Domhof 1 31134 Hildesheim Telefon: 05121304-0 Telefax: 05121304-611 E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.deÖffnungszeiten:
|
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ein aussagefähiges Unternehmenskonzept, das auf folgende Punkte eingeht:
- Kurzvorstellung des Vorhabens
- Produkte / Dienstleistungen
- Markt / Konkurrenz
- Management
- Mitarbeiter
- Marketing
- Organisation des Unternehmens
- Finanzierung (Erfolgsrechnung / Ergebnisvorschau über 5 Jahre; Liquiditätsplan)
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit dem Vorhaben darf noch nicht begonnen worden sein.
Anträge / Formulare
Der Antrag kann formlos erfolgen.