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Pflanzenschutzmittel: Anwendung - Anzeige

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


 
Einheitlicher Ansprechpartner Region Hannover VCard
Vahrenwalder Straße 7
30165 Hannover
Telefon: +49 511616-23400
Telefax: +49 511616-23453
E-Mail:
 
Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Pflanzenschutzamt VCard
Wunstorfer Landstraße 9
30453 Hannover
Telefon: 05114005-0
Telefax: 05114005-2120
Homepage: htt­ps://ww­w.lwk-nie­der­sach­sen.­de/­in­dex.cf­m/ac­tion/­con­tac­t/a­dr/000083.html
 

Allgemeine Informationen

Wer Pflanzenschutzmittel für andere – außer gelegentlicher Nachbarschaftshilfe – anwenden oder zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen andere über den Pflanzenschutz beraten will, hat dies der für den Betriebssitz und der für den Ort der Tätigkeit zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen.

Nicht anzeigepflichtig ist die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln bei der gelegentlichen Nachbarschaftshilfe.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beidseitige Kopien des Sachkundenachweises (Scheckkarte) sind beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :13,00 EUR - 49,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?

Löschung nach Abschluss der Bearbeitung mit einer Frist von 15 Jahren.

Anträge / Formulare

Dem ausgefüllten Anzeigebogen (Formular zur Anzeige der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Andere ist eine beidseitige Kopie des Sachkundeausweises beizufügen.

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