Die Seniorenvertretung ist ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätig. Sie verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und ihre Mitglieder erhalten keine Zuwendungen.
Folgende Aufgabenfelder fallen in ihren Zuständigkeitsbereich:
- Sie berät die Angehörigen der eigenen Generation über die individuellen Möglichkeiten im persönlichen Lebensbereich mit dem Ziel, Aktivitäten und Selbständigkeit zu fördern und solange wie möglich zu erhalten.
- Sie informiert in der Öffentlichkeit über grundsätzliche Möglichkeiten und Entwicklungen der Altenpolitik, auch mit der Zielsetzung, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zur aktiven Mitarbeit in allen Lebenslagen anzuregen.
- Sie berät Rat und Verwaltung sowie Träger der Altenarbeit und sonstiger altenrelevanter Einrichtungen im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die ältere Generation.