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Sportlerehrung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Melanie BüschkeStandort anzeigen
Rathaus Außenstelle, Zimmer 16 // 1. OG
Peiner Straße 33
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-283
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Bedeutung des Sports für die Allgemeinheit erfordert eine angemessene ideelle Förderung. Die Stadt sieht es als ihre Aufgabe an, herausragende sportliche Leistungen oder besondere Verdienste um den Sport auszuzeichnen. Für die Ehrung von Sportler*innen aus der Stadt Sehnde wurde deshalb eine Richtlinie erlassen, einmal jährlich werden aufgrund dieser Richtlinie Ehrungen ausgesprochen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde, beim Fachdienst Schule, Sport und Kultur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird das Formular „Vorschlag zur Sportlerehrung“ benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres sind der Stadt Sehnde die Sportler*innen bzw. Mannschaften zu benennen, die aufgrund der Leistungen im vorangegangenen Zeitraum nach den Richtlinien geehrt werden sollen.

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Satzung
  • Richtlinie der Stadt Sehnde über die Ehrung von Sportler*innen
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