Für die Erneuerung und Verbesserung öffentlicher Verkehrsanlagen (Straßen, Wege und Plätze) werden nach § 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Sehnde Straßenausbaubeiträge erhoben.
Planungen über beabsichtigte Straßenausbaumaßnahmen werden Ihnen als Anlieger rechtzeitig vor Baubeginn in einer Anliegerinformationsveranstaltung vorgestellt. Dabei informieren wir natürlich auch über die Berechnung und Verteilung der Straßenausbaubeiträge, die Sie als Anlieger zu tragen haben.
Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die entweder unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen oder die als Hinterliegergrundstücke rechtlich abgesicherte Zuwegungen zu der ausgebauten Straße haben. Die Stadt Sehnde übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der umso größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist.
Der auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil an den beitragsfähigen Kosten wird nach einem ähnlichen Schlüssel wie bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen verteilt: Je größer ein Grundstück und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder zulässig sind, umso höher ist der Beitrag. Allerdings sind noch weitere Kriterien, die sich z. B. aus der Nutzung der Grundstücke (z. B. überwiegend gewerbliche Nutzung, Friedhöfe, Dauerkleingärten, Nutzung als Grünland oder Gartenland etc.) ergeben, beitragsentscheidend. Auch kann von Belang sein, ob die Grundstücke sich ganz oder teilweise im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch befinden.