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Verlust Personalausweis

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BürgerbüroStandort anzeigen
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-111
Telefax: 05138 707-123
E-Mail:

Montag, Dienstag und Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr

Donnerstag: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Freitag: 7.30 - 12.30 Uhr


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Bei Verlustmeldung

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen notwendig: Ja

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