Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit selbst für die Ausstellung eines Expresspass es (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Inhaltsbereich
Vorläufiger Reisepass
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro | |
Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-111 Telefax: 05138 707-123 E-Mail: buergerbuero@sehnde.de | Montag, Dienstag und Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- Personalausweis
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Welche Gebühren fallen an?
- :26,00 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
- :1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Es ist nicht zulässig, im vorläufigen Reisepass nachträglich den Namen zu ändern.
Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Informationen über Einreisebestimmungen verschiedener Länder sowie weitere Hinweise zum Reiseziel können a uf den Seiten des Auswärtigen Amtes abgerufen werden.