Durch den Widerruf eines erteilten Lastschriftmandates verhindern Sie künftige Abbuchungen von Ihrem Konto durch die Stadt Sehnde.
Inhaltsbereich
Widerruf eines Lastschriftmandates
Ansprechpartner/in
Fachdienst Finanzen | |
Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-0 |
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die kontoinhabende beziehungsweise die bevollmächtigte Person teilt mit, dass sie keine weiteren Abbuchungen mehr durch die Stadtkasse Sehnde von seiner Bankverbindung wünscht. Dies kann formlos erfolgen (schriftlich, telefonisch, per E-Mail/Fax) oder durch das Formular auf unserer Internetseite.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich für den Widerruf oder weiteren Fragen an die Mitarbeitenden der Stadtkasse Sehnde.
Voraussetzungen
Für den Widerruf eines SEPA-Lastschriftmandats benötigen Sie eine von uns bereits erteilte Einzugsermächtigung.
Weitere Voraussetzung ist der Besitz eines Bankkontos bzw. die Vollmacht zur Erteilung von einer Abbuchungserlaubnis für das Bankkonto eines Dritten, sowie die Verpflichtung zur Begleichung von Forderungen bei der Stadt Sehnde, die das Abbuchungsverfahren unterstützt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte beachten Sie, dass die Daten für das Einzugsverfahren einige Tage vor Abbuchung bereits zur Bank gegeben werden. Das SEPA-Mandat muss 5 Tage vor Fälligkeit in der Stadtkasse eingegangen sein.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Vereinfachung des Verwaltungsablaufs ist die Angabe des Kassenzeichens hilfreich. Dieses finden Sie beispielsweise im oberen rechten Bereich Ihres Abgabenbescheides.