Die Abmeldung einer Wohnung ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn sie beispielsweise ins Ausland verziehen oder eine von mehreren Wohnungen aufgeben. Beachten Sie bitte hierzu auch die Hinweise in der Leistung zur Abmeldung eines Nebenwohnsitzes .
Inhaltsbereich
Wohnsitz Abmeldung
Ansprechpartner/in
Bürgerbüro | |
Nordstraße 21 31319 Sehnde Telefon: 05138 707-111 Telefax: 05138 707-123 E-Mail: buergerbuero@sehnde.de | Montag, Dienstag und Mittwoch: 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss spätestens 2 Wochen nach dem Auszug erfolgen.
Anträge / Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.