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Zuwendung im Rahmen der Sportförderung beantragen

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Melanie BüschkeStandort anzeigen
Rathaus Außenstelle, Zimmer 16 // 1. OG
Peiner Straße 33
31319 Sehnde
Telefon: 05138 707-283
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Die Stadt Sehnde kann im Rahmen ihres Haushaltsplanes Mittel für Zuwendungszwecke bereitstellen. Die Mittel dienen gemeinnützigen Zwecken im Interesse der Einwohner*innen und der Belange der Natur und Umwelt in der Stadt.

Um ein einheitliches Verfahren zur Gewährung von Zuwendungen in der Stadt Sehnde sicherzustellen gibt es die Zuwendungsrichtlinie, diese enthält allgemein verbindliche Vorgaben für die Zuwendungsbearbeitung. Die besonderen Voraussetzungen sind in den speziellen Förderrichtlinien der Stadt Sehnde geregelt.

Zuwendungen sind zweckgebundene Geldleistungen öffentlich-rechtlicher Art, die die Stadt Sehnde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung erbringt, ohne dass der/die Empfänger*in vor der Vergabeentscheidung einen dem Grunde und der Höhe nach bestimmten Rechtsanspruch hat und ohne, dass ein unmittelbarer Leistungsaustausch stattfindet.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Sehnde.

Zuwendungen im Rahmen der Sportförderung werden beim Fachdienst Schule, Sport und Kultur bearbeitet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es wird ein entsprechender Zuwendungsantrag benötigt und ggf. weitere Unterlagen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses gemäß § 6 der Sportförderrichtlinie der Stadt Sehnde ist vor Beginn der Maßnahme bzw. Beschaffung zu stellen.

Die Anträge bis 25.000 Euro Investitionssumme sind bis spätestens zum 30. September eines Jahres bei der Stadt Sehnde einzureichen, um Berücksichtigung bei der Vergabe von Mitteln im gleichen Jahr zu finden.

Anträge für Investitionen über 25.000 Euro sind bis zum 30.04. eines Jahres einzureichen, da über diese Maßnahmen im Rahmen der städtischen Haushaltsplanberatungen gesondert entschieden wird.

 

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Satzung
  • Richtlinie zur Förderung der Sportvereine im Gebiet der Stadt Sehnde
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