- Sie müssen Ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Sehnde haben.
- Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischerscheins ist unter anderem die Vollendung des 14. Lebensjahres.
- Es ist in jedem Fall notwendig, dass Sie nach der Beantragung beim Bürgerbüro persönlich vorstellig werden müssen. Weitere Informationen dazu können Sie dem letzten Absatz entnehmen.
- Darüber hinaus ist bei minderjährigen antragstellenden Personen zusätzlich eine Vorsprache einer gesetzlichen Vertretung mit Personalausweis erforderlich.
Bitte kommen Sie, nach dem Absenden des Antrages, innerhalb der nächsten 14 Tage mit einem Lichtbild/ Passfoto (Format 37 x 52 mm) und Ihrem Personalausweis in unser Bürgerbüro, um Ihren Fischereischein zu unterschreiben, abzuholen und zu bezahlen! Es fällt eine Gebühr in Höhe von 45,00 € an.