Zahlungsempfängerin:
Stadt Sehnde
Stadtkasse
Nordstraße 21
31319 Sehnde
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE87SEH00000330337
Ich ermächtige/ wir ermächtigen die Stadt Sehnde - Stadtkasse -, Zahlungen von meinem/ unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/ weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Stadt Sehnde - Stadtkasse - auf mein/ unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann/ wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Im Falle einer Nichteinlösung der Lastschrift habe ich/ haben wir die Rücklastgebühren zu tragen. Das SEPA-Lastschriftmandat verfällt nach 36 Monaten Nichtnutzung automatisch. Es gelten die mit meinem/ unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Hinweise:
Bereits fällig gewesene Forderungen werden nicht rückwirkend abgebucht. Wenn das angegebene Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstitutes keine Verpflichtung zur Einlösung. Erfolglos durchgeführte Abbuchungen aufgrund von "Widerspruch", "mangelnder Deckung" o. ä. berechtigen die Stadt Sehnde zur Löschung des SEPA-Lastschriftmandats. Eventuell anfallende Rückbuchungskosten gehen zu Ihren Lasten.