Bitte füllen Sie alle Felder aus:
Hinweis: Die erstmalige Aufstellung von Spielgeräten sowie jede den Spielbetrieb betreffende Veränderung hinsichtlich Art und Anzahl der Spielgeräte sind der Stadt Sehnde unverzüglich anzuzeigen, § 12 Abs. 3 und 4 VergnStS.
Anzahl aller anzumeldenden Geräte ohne Gewinnmöglichkeit
Hinweis: Verwenden Sie bitte bei mehr als 12 Geräten ein zweites Formular.
Angaben zu Gerät 1:
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